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Abschied vom Rechtsstaat

Es gäbe genug Sachprobleme, mit denen sich die Opposition beschäftigen könnte, um die Regierung anzugreifen. Das scheint allerdings zu anstrengend zu sein, weshalb man es bevorzugt, aus einer Art Hassblase heraus zu zerstören, was zu zerstören ist: unter anderem den Rechtsstaat. Er würde nämlich durch die Forderung abgeschafft, ein Politiker möge aufgrund der höheren moralischen Ansprüche, die an ihn gestellt werden, bereits bei Anklageerhebung zurücktreten.

Dies widerspricht nicht nur dem verfassungsmäßigen Gleichheitsgrundsatz, wonach auch ein Politiker Anspruch darauf hat, bei aufgehobener Immunität wie jeder normale Bürger behandelt zu werden. Entscheidend ist vor allem, dass hier ein massiver Eingriff in die Existenz einer Person und in das Funktionieren eines Staates gefordert wird, indem der fast schon zum Schimpfwort herabgesunkene Grundsatz „Es gilt die Unschuldsvermutung“ außer Kraft gesetzt wird.

Nach diesem Grundsatz hat ein Angeklagter als unschuldig zu gelten, solange er nicht rechtskräftig im Rahmen eines Gerichtsverfahrens verurteilt wurde. Auch ein Politiker. Und selbst wenn eine Verurteilung ausgesprochen wird, erfolgt, zumindest bei Beamten, ein Amtsverlust erst ab 12 Monaten Freiheitsstrafe. Dies ist nichts anderes als ein kluger Schutz vor Umsturzversuchen mittels Justiz und abseits von Wahlen, ein Versuch, dessen sich gerade die Opposition befleißigt.

Alois Schöpf

Alois Schöpf, Autor und Journalist, lebt bei Innsbruck. Alois Schöpf schreibt seit 37 Jahren in Zeitungen und Zeitschriften, zuletzt seit 28 Jahren in der Tiroler Tageszeitung, pointierte und viel gelesene Kolumnen. Er ist einer der dienstältesten Kolumnisten Österreichs. Zahlreiche Veröffentlichungen, bei Limbus: Vom Sinn des Mittelmaßes (2006), Heimatzauber (2007), Die Sennenpuppe (2008), Platzkonzert (2009), Die Hochzeit (2010), Glücklich durch Gehen (2012), Wenn Dichter nehmen (2014), Kultiviert sterben (2015) und Tirol für Fortgeschrittene (2017). Zuletzt erschien in der Edition Raetia Bozen gemeinsam mit dem Fotografen und Regisseur Erich Hörtnagl "Sehnsucht Meer, Vom Glück in Jesolo", die italienische Übersetzung wurde zeitgleich präsentiert. Und es erschien, wieder bei Limbus, "Der Traum vom Glück, Ausgewählte Alpensagen". Schöpf ist auch Gründer der Innsbrucker Promenadenkonzerte und leitete das erfolgreiche Bläserfestival fünfundzwanzig Jahre lang bis 2019.

Dieser Beitrag hat 5 Kommentare

  1. Markus Rieser

    Liebe TT Leserschaft,
    warum überrascht es viele TT Leser schon lange nicht mehr, dass die Apropos Kolumnen des Herrn Schöpf nur die Verteidigung der türkisen Regierung als Ziel haben.
    Denn ein politisch redlicher Beobachter würde nie gleich dem türkisen Kampfhund und Wadlbeißer Hanger argumentieren .
    Diese Verteidigungstaktik mag dem verbliebenen harten Kern von Kurzianern gefallen.
    Einer Mehrheit von ÖVP Wählern ist längst bewusst, dass es für Blümel, Sobotka & Kurz aufgrund der vielen größeren Kalamitäten mit der Justiz keine weitere Zukunft in der österreichischen Politik geben kann.
    Es war die Tiroler Adlerrunde, die beim Gauderfest 2017 die türkise Operation Ballhausplatz richtig auf Schiene gebracht hat. Diese türkise Familie (er)kennt aber den Unterschied nicht, zwischen der gewährten Parteiallmacht und der nationalen Aufgabe als gewählter Regierungskoalitionär sich für das Gemeinwohl des Staates zu kümmern.
    Um einen neuerlichen Wahlgang zu verhindern, sollten sich alle Palamentsparteien einmal einig werden, um die Regierung ohne türkiser Beteiligung umzubilden. Gerne eine Expertenregierung für den Rest der Legislaturperiode unterstützend.
    Was in Israel möglich ist, müsste auch in Österreich trotz politischer Gegensätze, verwirklichbar sein.
    Man darf sich ja was wünschen dürfen.

  2. Günter Geir

    Sehr geehrter Herr Schöpf!
    Zunächst muss ich Ihnen recht geben, dass es genug Sachprobleme gäbe, mit denen sich die Opposition beschäftigen könnte, um die Regierung zu kritisieren oder los zu werden. Wenn Sie ein paar Zeilen weiter unten dann schreiben, die Opposition hat das Ziel, den Rechtsstaat zu zerstören (so muss man Ihre Zeilen „…man es bevorzugt, aus einer Art Hassblase heraus…zu zerstören, was….unter anderem den Rechtsstaat.“), dann ist das höchst interessant.
    Vermutlich meinen Sie die Vorgänge im Zusammenhang mit dem Ibiza-Untersuchungsausschuss.
    Was immer man von manchen Vorgängen in diesem Ausschuss halten mag, er ist und bleibt eine wichtige Kontrolleinrichtung des Parlaments. Und die Opposition hat nun einmal die Regierung zu kontrollieren. Dass der Ausschuss nicht optimal läuft, das mag durchaus sein, aber zu dieser Entwicklung hat aus meiner Sicht der türkise Teil der Regierung einen großen Teil beigetragen.
    Die vielen Pfeile der Türkisen Richtung Justiz und Rechtsstaat, weil gegen Ihresgleichen ermittelt wird, ihre Provokationen (Lieferung von Akten erst nach Androhung einer Exekution, usw. …) in den letzten Wochen und Monaten muss ich Ihnen wohl nicht aufzählen.
    Selbstverständlich ist Ihnen mit Ihrem Hinweis auf den Rechtsgrundsatz, dass ein Angeklagter bis zu einem allfälligen Schuldspruch als unschuldig zu gelten hat, mit einem dicken Unterstrich zuzustimmen! Nur scheint mir, die Diskussionen und auch Aufforderungen, wann wer warum zurückzutreten hat, gab und gibt es unter politischen Parteien aller Farben immer wieder. Das ist ja nichts Neues. Daraus einen Umsturzversuch der Opposition zu konstruieren bzw. deren Absicht („…weshalb man es bevorzugt, …“), den Rechtsstaat zu zerstören, halte ich für ein bisschen weit hergeholt. Da muss man wohl die Aktionen und politischen Spielchen der Türkisen, die sich scheinbar nicht gerne kontrollieren lassen wollen, in den letzten Wochen ganz ausblenden.
    Das sind die Gedanken eines politisch Interessierten ohne parteipolitische Präferenzen: Daher empfinde ich Ihre Kolumne diesmal ziemlich einseitig!

  3. Martina Janisch

    Lieber Herr Schöpf,
    mein Großvater würde Ihnen wahrscheinlich aus vollem Herzen zustimmen, wenn er noch leben würde.
    Sein oft wiederholter Spruch war: “Ich muss nicht alles wissen, was die Obrigkeit so treibt!” Zu seinem Bekanntenkreis gehörte unter anderem auch ein Landtagsabgeordneter und “unter der Hand” wurden schon damals “Informationen” ausgetauscht. Er hat sich oft darüber “lustig gemacht”, ohne “Konkretes” zu benennen. Die heutzutage gängige “Skandalisierung” und den “Aufdeckerrausch” der Oppositionsparteien würde er auf jeden Fall strikt ablehnen, auch wenn manches der Wahrheit entspricht.
    Nach dem Überleben von zwei Weltkriegen war er “Realist,” was das Handwerk des Politikers betrifft.
    Besonders “aufregen” konnte er sich aber, wenn sich der “Klerus” in die Politik einmischte. Sein Austritt aus der Kirche (vor über 40 Jahren) war eine Folge davon. Sein üblicher “Dauerspruch” war, “DIE sollen Ihre Schäfchen zählen und Staat Staat sein lassen”.

  4. Helmut Gatterer

    Sehr verehrter Herr Alois Schöpf!
    Ihre Kolumnen bringen Inhalte fast immer auf den Punkt. Was getrauen sich da Menschen aus den verschiedenen Lagern alles zu sagen. Einfach am Rechtsstaat vorbei. Wer da nicht aller vorbestraft werden müsste. Da kann nur das dahinter stehen, was das Wort Hassblase meint. Ich danke Ihnen für die klaren Worte, die auch für einfache Menschen verständlich sind. Danke Ihnen und machen Sie bitte so weiter.

    6020 Innsbruck

  5. Hofer Reinhard

    Sehr geehrter Herr Schöpf!
    Ich bin begeisterter Leser Ihres „Apropos“ in der Samstagausgabe der TT. So schreiben Sie in der Ausgabe vom 05.06.: „Es gäbe genügend Sachprobleme, mit denen sich die Opposition beschäftigen könnte, um die Regierung anzugreifen. Das scheint allerdings zu anstrengend zu sein, weshalb man es bevorzugt, aus einer Art Hassblase heraus zu zerstören, was zu zerstören ist: unter anderem den Rechtsstaat“.
    Es mag durchaus manches nicht in Ordnung sein in der ÖVP/Kurz-Familie. Aber die Mittel und Wortwahl der Opposition, und zum Teil auch der Grünen, wird immer unerträglicher. Und die Wortwahl unterscheidet sich zum Teil nicht wesentlich von denen eines Herrn Pilnacek oder Herrn Schmid.

    1.)
    Ein Leserbriefschreiber in der TT vom 07.06. hat von „selbsternannten Selbstgerechten“ gesprochen. Einer dieser Selbstgerechten, Obermoralisierenden, SPÖ-U-Ausschussvorsitzender Krainer hat in der ZiB2 von gestern davon gesprochen, dass dem ehemaligen ÖBAG-Chef Schmid „200.000 Euro nachgeworfen werden“. Selbst auf die Feststellung von Sprecher Wolf, dass dies ein arbeitsrechtliches Problem ist, hat Krainer nachgelegt und es als Hohn bezeichnet, dass Schmid dieses Geld nachgeworfen wird. Herr Krainer ist auf die Verfassung und die Gesetze unseres Landes vereidigt. Trotzdem interessiert ihn dies nicht, sondern er stellt mit dieser Aussage den Rechtsstaat sozusagen ins Abseits. Die Vorgänge, die zur Bestellung von Herrn Schmid geführt haben, wurden ausführlich thematisiert. Zu bemerken ist natürlich, dass seine Chats jenseitig und durch nichts zu entschuldigen sind. Darüber hinaus hat aber Herr Schmid nach allgemeinen Erklärungen seine Arbeit gut bis ausgezeichnet erledigt. Herr Schmid hat einen gültigen Vertrag und somit einen rechtlichen Anspruch auf finanzielle Entschädigung (die anscheinend nur die Hälfte des ihm zustehenden Betrages ist). Wenn überhaupt, dann hätten Gerichte über den Verlust von Ansprüchen zu entscheiden. Aber nicht Herr Krainer in einer primitiven Art, Neid zu befördern. Aber diese Vorgangsweise ist ja inzwischen allgegenwärtig.

    2.)
    Profil 12.04.2021:
    „Die Wiener Rathausopposition ortet regelmäßig Interessenskonflikte infolge der personellen Verstrickungen, zuletzt nach dem Abgang Wehselys – immerhin unterhält Siemens vielfältige Geschäftsbeziehungen zum Rathaus. Doch die Bürgermeisterpartei SPÖ verwehrte sich stets gegen derartige Verdächtigungen.
    Nun jedoch liegt ein Fall vor, der Fragen aufwirft. Profil und die ORF-ZIB haben ihn gemeinsam recherchiert. Es geht um eine Ausschreibung durch den stadteigenen Wiener Gesundheitsverbund (WIGEV, ehemals Krankenanstaltenverbund KAV), der die städtischen Spitäler betreibt. Der WIGEV fällt unter die politische Verantwortung des SPÖ-Gesundheitsstadtrats Peter Hacker. Nun sorgt ein millionenschwerer Auftrag zur Anschaffung von Computertomographen für Erstaunen und Widerstand der Mitbewerber. Der WIGEV habe die Computertomographie-Geräte (CT) derart ausgeschrieben, dass nur ein Bewerber erfolgreich aus dem Wettbewerb hervorgehen konnte, und zwar Siemens – diesen Vorwurf erhebt ein prominenter Konkurrent auf dem Markt für medizinische Geräte: die Österreich-Niederlassung des japanischen Weltkonzerns Canon, Canon Medical Systems. Später schloss sich auch GE Healthcare, Medizintechnik-Tochter des US-Mischkonzerns General Electric, an.
    Inzwischen haben die Konkurrenten vor Gericht Recht bekommen. Im Jänner erklärte das Verwaltungsgericht Wien die gesamte Ausschreibung für nichtig. Das Urteil ist mittlerweile rechtskräftig. Das Rathaus hat es nicht auf den Gang zu den Höchstgerichten ankommen lassen.“

    Mein Zugang dazu ist, dass die Vorgänge um die Bestellung von Herrn Schmid monatelang Thema in den Medien waren und sind. Obiges Thema zielt wohl in die gleiche Richtung. Nämlich, dass man sich Ausschreibungen gerichtet hat. Aber die Vorgänge betreffend die CT’s waren kaum Thema in den Medien. Als aufmerksamer Leser kann ich mich an eine Erwähnung überhaupt nicht erinnern. Wird hier nicht mit zwei verschiedenen Maßstäben gemessen?

    3.)
    Wiener Zeitung, 18.05.2021:
    „Im Zusammenhang mit der Diskussion um die strafrechtliche Verfolgung von Auskunftspersonen im Ibiza-Untersuchungsausschuss hat das Wiener Landesgericht für Strafsachen am Dienstag eine interessante Entscheidung getroffen. Der Grüne Parlamentsklub wurde wegen übler Nachrede zulasten von Markus Braun, Vorstand der Sigma Investment AG und Schwager von Ex-Casino-Vorstand Peter Sidlo, verurteilt. Braun bekam eine Entschädigung in Höhe von 7.000 Euro zugesprochen.
    Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Rechtsvertreterin der Grünen behielt sich Rechtsmittel vor. Die Gerichtsentscheidung fällt mitten in die Aufregung um die Ermittlungen der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) wegen des Verdachts der Falschaussage von Bundeskanzler Sebastian Kurz im Juni des Vorjahres im parlamentarischen Ibiza-Untersuchungsausschuss.
    Braun wurde am 13. Jänner 2021 vom U-Ausschuss vier Stunden lang unter anderem zu Vereinen im Umfeld der FPÖ befragt. Am 26. Jänner kündigte Nina Tomaselli, Fraktionsführerin der Grünen im U-Ausschuss, per Presseaussendung eine 20-seitige Sachverhaltsdarstellung gegen Braun wegen falscher Zeugenaussage an. Sie unterstellte ihm, unter Wahrheitspflicht die Unwahrheit gesagt zu haben, indem er jegliche Involvierung von FPÖ-Funktionären in einen Banken-Deal – es ging um den Einstieg der slowakischen Arca-Gruppe bei der Wiener Privatbank – in Abrede stellte. Unter Verweis auf Chat-Verläufe zwischen dem früheren FPÖ-Obmann Heinz-Christian Strache, Ex-FPÖ-Klubobmann Johann Gudenus und Peter Sidlo erklärte Tomaselli, es bestehe der begründete Verdacht, dass eine FPÖ-Beteiligung „sehr wohl der Fall gewesen sein könnte und dass auch Braun davon Kenntnis gehabt haben könnte“.
    Richterin vermisst konkreten Tatverdacht:
    Tomaselli bzw. der Grüne Klub habe „einen sehr konkreten Tatverdacht kommuniziert. Der war in diesem Zeitpunkt aber nicht vorhanden“, stellte dazu nun Richterin Nicole Baczak fest. Wenn man jemandem eine wissentliche Falschaussage vorwerfe, bedürfe es einer konkreten Verdachtslage. Die Grünen hätten mit ihrer Presseaussendung überdies auch gegen die journalistische Sorgfaltspflicht verstoßen, meinte Baczak.
    Zuvor hatte Braun der Richterin geschildert, die Aussendung habe für ihn und sein im Wertpapiergeschäft tätiges Unternehmen eine existenzielle Bedrohung dargestellt: „Die Unbescholtenheit ist ein ganz wesentliches Kriterium für die Erhaltung der Konzession.“ Indem man ihm ein strafbares Verhalten unterstellte, habe er den Entzug der Konzession durch die Finanzmarktaufsicht befürchten müssen. Er sei gezwungen gewesen, eine außerordentliche Hauptversammlung einzuberufen und Kunden zu kontaktieren: „Wir haben uns ständig rechtfertigen müssen.“ Er empfinde es „als Zumutung, dass man als Nichtinvolvierter voll angegriffen wird“.
    Noch deutlicher wurde Brauns Rechtsvertreter Oliver Scherbaum: „Mittlerweile ist es gang und gebe, politisches Kapital daraus zu schlagen, indem man Auskunftspersonen im U-Ausschuss verleumdet“. Sein Mandant habe „niemals die Unwahrheit gesagt“, die von den Grünen behauptete Verdachtslage sei „frei erfunden“, es gebe bis heute kein gegen ihn gerichtetes staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren.“

    Auch hier stelle ich mir die Frage, ob nicht auch hier mit zweierlei Maß gemessen wird. Natürlich ist festzustellen, dass nicht Frau Tomaselli verurteilt wurde, sondern, wie praktisch, der Grüne Parlamentsclub. Doch wurde bei Kanzler Kurz bereits der Rücktritt gefordert, als bekannt wurde, dass die Staatsanwaltschaft Ermittlungen eingeleitet hat. Es wurde nicht einmal auf eine Anklage gewartet. Auf der anderen Seite war es Frau Tomaselli, die Herrn Braun unterstellt hat, unter Wahrheitspflicht die Unwahrheit gesagt zu haben. Und sie, nein der Grüne Parlamentsclub, ist zumindest in erster Instanz verurteilt. Herr Kogler hat in Bezug auf Kanzler Kurz wissen lassen, dass eine Verurteilung ein No-Go sei. Gilt das nicht für Frau Tomaselli? Ach ja, es wurde ja der Grüne Parlamentsclub verurteilt, wie praktisch. Aber Frau Tomaselli betätigt sich weiter als Moralinstanz im Untersuchungsausschuss. Ist die ganze Vorgangsweise nicht scheinheilig?

    Sehr geehrter Herr Schöpf. Ich bin ein politischer Mensch und verfolge das politische Geschehen sehr aufmerksam. Ich konnte Sie als fundierten, aber auch kritischen Polit-Beobachter erfahren.

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