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Zu faul und/oder zu feig Wozu gibt es einen Nationalrat und einen Petitionsausschuss, wenn seine Abgeordneten zu faul und/oder zu feige sind (Immanuel Kant, Was ist Aufklärung?), gesellschaftspolitisch relevante Fragen zu behandeln und einer Lösung zuzuführen?

Drei Vorbemerkungen:
1. Alle Menschen sind sterblich. Von dieser Tatsache abgesehen vollzieht sich ihr Hinscheiden sehr verschieden. Nur 4 Prozent können das Privileg eines Idealtodes für sich in Anspruch nehmen, nämlich von einer Minute auf die andere, ohne es gleichsam selbst zu bemerken, aus dem Leben zu scheiden. Den übrigen 96 Prozent bleibt Leiden in dieser oder jener Weise nicht erspart. Wer zu welcher Gruppe gehört, weiß niemand. Insofern betrifft das Thema liberaler oder restriktiver Sterbehilfegesetze alle Staatsbürger eines Landes.

2. Je nach Fragestellung, sind nach statistischen Erhebungen 60 bis 80 Prozent der Österreicher seit Jahren für eine Liberalisierung der Sterbehilfegesetze.

3. Abgeleitet von der Bevölkerung der Niederlande und der Anzahl jener Personen, die dort Sterbehilfe in Anspruch nehmen, wird in Österreich pro Jahr mehr als dreitausend Personen das elementare und vom Europäischen Gerichtshof verbriefte Menschenrecht verwehrt, Art und Zeitpunkt ihres Lebensendes selbst zu bestimmen.

Vor diesem Hintergrund ist es interessant, den Weg jener drei Petitionen zu verfolgen, die der in Tirol und im benachbarten Bayern durch seine Franchise-Unternehmen „Tiroler Bauernstandl“ bekannte Unternehmer Wolfgang Obermüller, Mitglied des Vereins Dignitas, an den österreichischen Nationalrat richtete. Bereits seit 2012 bewirbt Obermüller übrigens über die Plattform change.org unter dem Titel „Mein Ende gehört mir! Deshalb fordern wir Rechtsanspruch auf professionelle #Sterbehilfe!“ eine Online-Petition, die inzwischen auf ca. 91.000 Unterstützungserklärungen verweisen kann.

Eine erste Petition Obermüllers an den Österreichischen Nationalrat wurde am 28. 4. 2016 zuhanden von Nationalratspräsidentin Doris Bures mit dem Ersuchen an die Bundesregierung eingereicht:

1. Die moralisch-ethischen und medizinischen Implikationen einer Entkriminalisierung von assistiertem Suizid zu diskutieren.
2. Die Entkriminalisierung von assistiertem Suizid juristisch prüfen zu lassen.
3. Die seit der Enquete „Würde am Ende des Lebens“ getroffenen Maßnahmen zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativmedizinversorgung zu präsentieren und, falls
4. die Umsetzung keiner der Verbesserungsmaßnahmen erfolgt ist, diese in die Wege zu leiten.

In der Folge wurde von Seiten des Petitionsausschusses eine Stellungnahme des Gesundheits- und Justizministeriums angefordert, wobei durch das vorzeitige Ende der letzten rot-schwarzen Regierung dieses Ansuchen nicht mehr behandelt werden konnte.

Aus diesem Grund wurde von Obermüller am 5. 12. 2018 neuerlich eine Petition zuhanden des neuen Nationalratspräsidenten Mag. Wolfgang Sobotka unter Verweis auf die bereits bisher formulierten Punkte 1 und 2 der ersten Petition eingereicht. Auch diese Petition wurde von der türkis-blauen Regierung lediglich zur Kenntnis genommen, was mit dem deklarierten Unwillen gleichzusetzen ist, sich mit dem heiklen Thema überhaupt zu beschäftigen. Nicht anders ist auch die Stellungnahme des Gesundheitsministeriums zu interpretieren, in der auf die Neufassung des Ärztegesetzes hingewiesen wird, in dem der durchaus sehr verdienstvolle Passus enthalten ist, wonach eine palliativmedizinische Behandlung zur Unterdrückung von Schmerzen und Ängsten des Patienten in Zukunft auch dann noch erfolgen darf, wenn dadurch sein Leben verkürzt wird. Typisch für Österreich ist in diesem Zusammenhang, dass die Gesetzesänderung in erster Linie nicht dem humanen Engagement geschuldet ist, der Bevölkerung ein selbstbestimmtes, schmerz- und angstfreies Sterben zu ermöglichen. Es waren vielmehr die Interventionen der Ärztekammer, die ihre Mitglieder endlich davon befreien wollte, im Rahmen intensivmedizinischer Behandlungen ununterbrochen mit einem Bein im Kriminal zu stehen. So sehr das neue Ärztegesetz also zweifelsfrei einen Fortschritt darstellt – es ist kein hinreichender Grund, sich mit der Liberalisierung der Sterbehilfegesetze nicht weiter zu beschäftigen. Es diente in der Stellungnahme des Gesundheitsministeriums lediglich als billige Ausrede.

Nach dem vorzeitigen Ende des türkisblauen Experimentes und der daraufhin erfolgenden Neuwahl wurde von Obermüller eine dritte Petition dem NEOS-Abgeordneten Michael Bernhard überreicht. Diesmal öffentlich und dokumentiert vor der Wiener Hofburg! Diese dritte Petition war nun nicht mehr nur das private Begehren eines unerschrockenen und unermüdlichen Aktivisten, sondern erfolgte in Kooperation mit der neu gegründeten „Gesellschaft für ein humanes Lebensende, ÖGHL“. Deklariertes Ziel dieser Bürgerbewegung soll es sein, mit Hilfe eines Beirats von Experten, aber auch mit der Unterstützung Prominenter aus dem öffentlichen Leben das Thema des sanften Todes nicht mehr aus dem Blickfeld der politischen Debatte geraten zu lassen. Vergleichbar dem offensichtlichen Unwillen der politischen Kaste, sich mit diesem heiklen Thema zu beschäftigen, war denn auch die mangelnde Bereitschaft der Medien, die Überreichung der Petition zur Kenntnis zu nehmen. Michael Bernhard, der sie entgegennahm, ist übrigens der Vorsitzende des Petitionsausschusses des österreichischen Nationalrats und hat sich als solcher bereits mehrfach für die Behandlung des Themas Sterbehilfe im Österreichischen Nationalrat eingesetzt. Seinen Argumenten ist es denn auch zu verdanken, dass nicht auch die neuerliche Petition wieder umgehend zu den Akten gelegt wurde, sondern sich eine Mehrheit der Mitglieder des Petitionsausschusses immerhin dazu herbeiließ, das Thema im Herbst wieder aufzugreifen. Und zwar deshalb, weil der österreichische Verfassungsgerichtshof angekündigt hat, bis zu diesem Zeitpunkt ein Grundsatzurteil über die Verfassungsmäßigkeit der §77 und 78 des Strafgesetzbuches, „Assistierter Suizid“ und „Tötung auf Verlangen“ ergehen zu lassen.

Aus diesem nun schon seit Jahren betriebenen bürokratischen Verschieben eines Problems, das, wie eingangs vermerkt, nicht nur die gesamte Bevölkerung betrifft, sondern für das auch von derselben Bevölkerung eine den Erfordernissen der Zeit entsprechende Lösung erwartet wird, ergeben sich einige interessante Fragen.

1. Warum kommt in Österreich in Sachen Liberalisierung der Sterbehilfe keine Lösung zustande, während in immer mehr fortschrittlichen Ländern der Welt, wie etwa in der auch hierzulande stets hochgelobten Schweiz eine solche nach humanen Grundsätzen ausgerichtete Lösung bald schon seit Jahrzehnten geübte Praxis ist? Inzwischen haben sogar vom Katholizismus geprägte Länder wie Spanien, Portugal oder Italien Gesetze verabschiedet, die Österreich gemeinsam mit Polen als letztes, von archaischem Aberglauben geknebeltes Archipel erscheinen lassen. Interessant in diesem Zusammenhang ist auch der Bericht des renommierten Psychotherapeuten und Freitodbegleiters Rolf Kaufmann bei einer Tagung in Längenfeld im Ötztal, wonach beim 30-Jahre-Jubiläum der Sterbehilfeorganisation „Exit“ in der Schweiz selbstverständlich Vertreter der Schweizerischen Bundesregierung anwesend waren. Eine für Österreich beschämend undenkbare Vorstellung!

2. Ist sich die politische Elite des Landes eigentlich im Klaren darüber, wie sehr sie ihre Legimitation verspielt, wenn sie immer öfter gesellschaftspolitisch relevante Fragen, wie zum Beispiel auch „Die Ehe für alle“ den obersten Gerichten zur Entscheidung überlässt? Weshalb sollte sich eine Bevölkerung noch eine hoch bezahlte politische Elite leisten wollen, wenn diese ihre Lösungskompetenz durch Verweigerungshaltung verspielt und sich die Zeit lieber damit vertreibt, in hektischem Streit und marktschreierischer Selbstdarstellung über Einladungslisten und Videoausschnitte in Sachen „Ibiza“ zu streiten, um damit politisches Kleingeld zu machen?

3. Ist es tatsächlich Aufgabe der Richterschaft, ist sie überhaupt dafür ausgebildet und durch demokratische Auswahlprozesse legitimiert, die Entscheidungsunfähigkeit der Politik durch Gerichtsurteile zu substituieren? Wünscht sich die Bevölkerung einen Richterstaat? Wünscht sie sich das in einem Land, in dem die Vergangenheit der politischen Institutionen und deren Mitglieder in der nationalsozialistischen Diktatur breitflächig aufgearbeitet wurde, kaum jedoch die ebenso düstere und durch miese Anpassungsfähigkeit gekennzeichnete Vergangenheit der Justiz?

Womit zuletzt die Frage bleibt:
4. Was ist zu tun, um dieses neue Ungleichgewicht der Gewaltenteilung zwischen Legislative, Exekutive, Jurisprudenz und zuletzt auch den Medien, konkret bezogen auf das Beispiel der Liberalisierung der Sterbehilfegesetze, wieder im Sinne eines funktionierenden Staatsganzen ins rechte Lot zu bringen?

Fortsetzung folgt!

Alois Schöpf

Alois Schöpf, Autor und Journalist, lebt bei Innsbruck. Alois Schöpf schreibt seit 37 Jahren in Zeitungen und Zeitschriften, zuletzt seit 28 Jahren in der Tiroler Tageszeitung, pointierte und viel gelesene Kolumnen. Er ist einer der dienstältesten Kolumnisten Österreichs. Zahlreiche Veröffentlichungen, bei Limbus: Vom Sinn des Mittelmaßes (2006), Heimatzauber (2007), Die Sennenpuppe (2008), Platzkonzert (2009), Die Hochzeit (2010), Glücklich durch Gehen (2012), Wenn Dichter nehmen (2014), Kultiviert sterben (2015) und Tirol für Fortgeschrittene (2017). Zuletzt erschien in der Edition Raetia Bozen gemeinsam mit dem Fotografen und Regisseur Erich Hörtnagl "Sehnsucht Meer, Vom Glück in Jesolo", die italienische Übersetzung wurde zeitgleich präsentiert. Und es erschien, wieder bei Limbus, "Der Traum vom Glück, Ausgewählte Alpensagen". Schöpf ist auch Gründer der Innsbrucker Promenadenkonzerte und leitete das erfolgreiche Bläserfestival fünfundzwanzig Jahre lang bis 2019.

Dieser Beitrag hat 3 Kommentare

  1. Rainer Haselberger

    Akutes Parlamentsversagen!

  2. Es ist unmöglich, was da hintertrieben wird. Sie sollten mal in die Lage kommen, diese Hilfe zu brauchen und nicht zu bekommen.

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