Print Friendly, PDF & Email

Was heisst hier Rechtsstaat?

Die Beschneidung von Buben ist wie die Beschneidung von Mädchen eine schwere Körperverletzung und daher menschenrechtswidrig, wobei sich auch in Österreich an der fragwürdigen Praxis wahrscheinlich nichts ändern wird. In gleicher Weise widerspricht das Verbot aktiver Sterbehilfe dem Menschenrecht auf ein selbstbestimmtes Lebensende, was immerhin Anlass zu Diskussionen gibt. Verbleibt noch der Hinweis, dass das de facto Monopol des staatlichen ORF nicht mit dem Recht auf Meinungsvielfalt vereinbar sein könnte.

Allein die wenigen Beispiele, dass auch hierzulande mit der Einhaltung von Grundrechten nicht alles zum Besten steht, zeigen, wie lächerlich sich unser eigener Regierungschef, aber auch jene aus den Steuerparadiesen Luxemburg oder den Niederlanden machten, als sie Rechtstaatlichkeit mit der Auszahlung von EU-Geldern junktimieren wollten. Gilt doch in ethischen Fragen zuallererst der Grundsatz, vor der eigenen Haustüre zu kehren und nicht durch moralische Selbstberauschung die Würde anderer zu verletzen.

Zum Glück erkannten Merkel und Macron die Gefahr und setzten eine Formulierung durch, die niemandem weh tut. Vielleicht wäre es ratsam, wenn unsere Moralisten einmal ein Buch über die schwierige jüngere Geschichte Ungarns und Polens lesen würden. Dann hätten sie etwas mehr Verständnis und würden sich bei noch so berechtigter Kritik weniger besserwisserisch verhalten.

Alois Schöpf

Alois Schöpf, Autor und Journalist, lebt bei Innsbruck. Alois Schöpf schreibt seit 37 Jahren in Zeitungen und Zeitschriften, zuletzt seit 28 Jahren in der Tiroler Tageszeitung, pointierte und viel gelesene Kolumnen. Er ist einer der dienstältesten Kolumnisten Österreichs. Zahlreiche Veröffentlichungen, bei Limbus: Vom Sinn des Mittelmaßes (2006), Heimatzauber (2007), Die Sennenpuppe (2008), Platzkonzert (2009), Die Hochzeit (2010), Glücklich durch Gehen (2012), Wenn Dichter nehmen (2014), Kultiviert sterben (2015) und Tirol für Fortgeschrittene (2017). Zuletzt erschien in der Edition Raetia Bozen gemeinsam mit dem Fotografen und Regisseur Erich Hörtnagl "Sehnsucht Meer, Vom Glück in Jesolo", die italienische Übersetzung wurde zeitgleich präsentiert. Und es erschien, wieder bei Limbus, "Der Traum vom Glück, Ausgewählte Alpensagen". Schöpf ist auch Gründer der Innsbrucker Promenadenkonzerte und leitete das erfolgreiche Bläserfestival fünfundzwanzig Jahre lang bis 2019.

Dieser Beitrag hat 9 Kommentare

  1. Kurt Moosburger

    Sehr geehrter Herr Schöpf,
    Ihr „Apropos“ ist das Erste, das ich in der Samstag-TT lese. Ich schätze Ihre offenen Worte, mit denen ich fast immer konform gehe.
    Nicht jedoch mit dem einleitenden Satz vom 25. Juli, in dem Sie die Beschneidung von Buben mit der von Mädchen in einen Topf werfen.
    Im Gegensatz zur Beschneidung von Mädchen, das wirklich eine fürchterliche und menschenrechtswidrige Sache ist, die mit schwerwiegenden Folgen verbunden ist, stellt die Entfernung der Vorhaut keinesfalls eine schwere Körperverletzung dar. Die sog.Zirkumzision ist keine Verstümmelung des männlichen Körpers, sie ist ein lege artis-medizinischer Eingriff bei Phimose und ansonsten ein traditioneller Eingriff in der jüdischen und arabischen Kultur, die vor allem einen hygienischen Hintergrund hat. Sie hat keinerlei nachhaltigen Nachteile, im Gegenteil, beeinträchtigt nicht das sexuelle Lustempfinden und bewirkt auch kein nachhaltiges seelisches Trauma.
    Mit freundlichem Gruß,
    Kurt Moosburger

    1. Alois Schöpf

      Sehr geehrter Herr Dr. Moosbrugger!

      Mit der Ansicht, bei der Beschneidung handle es sich um eine schwere Körperverletzung an unschuldigen Kindern, wird nicht meine persönliche Meinung wiedergegeben, sondern jene des europäischen Menschenrechtsgerichtshofes. Die Richter dort waren also der Meinung, dass es sich um eine schwere Körperverletzung handelt, nicht ich, wobei ich mich natürlich der Meinung der Richter vollinhaltlich anschließe. Über die Toleranz, die sie derlei religiösen Praktiken gegenüber offenbar aufbringen, könnte man ja noch lange streiten. Mein Anliegen ist lediglich, ihnen zu vermitteln, dass ich hier lediglich ein Gerichtsurteil, das hierzulande ignoriert wird, zitiert habe.

      Mit herzlichen Grüßen
      Alois Schöpf

      1. Kurt Moosburger

        Sehr geehrter Herr Schöpf,
        Es ist absurd, eine Zirkumzision als schwere Körperverletzung zu werten, einen minimalen chirurgischen Eingriff, der in der Alltagsmedizin von Urologen durchgeführt wird. Hieße das, dass Ärzte illegal handeln? Seit wann entscheidet die Justiz über eine medizinische Indikation? Soll man kleine Buben mit einer Phimose dem Risiko schwerwiegender Folgen bis hin zu vitaler Gefährdung aussetzen? Haben Sie diesbezüglich schon Urologen befragt?
        Es ist übrigens nicht Toleranz, die ich gegenüber der jüdischen und arabischen Tradition aufbringe, sondern vollstes Verständnis aus hygienischer und medizinischer Sicht. Haben Sie gewusst, dass das Cervix-Karzinom in den Ländern, wo Männer beschnitten sind, kaum auftritt? Und noch einmal: Die männliche Beschneidung ist keine Verstümmelung im Gegensatz zur weiblichen, die wirklich schrecklich ist, und mit keinerlei Nachteilen in sexueller Hinsicht verbunden.

        Mit freundlichem Gruß,
        Kurt Moosburger (nicht der Sohn des ehemaligen Fernsehpfarrers)

        1. Alois Schöpf

          Sehr geehrter Dr. Moosbrugger!

          Entschuldigen Sie vielmals, aber sie verwechseln da schon einige Argumente.
          Im Falle einer Phimose ist es ja keine Frage, dass eine medizinische Indikation vorliegt.
          Eine Indikation aus religiösen Gründen gibt es jedoch nicht.
          Und ich bestreite auch in keinster Weise, dass eine Beschneidung hygienische Effekte haben kann, insofern, als offenbar immer noch viel zu viele nicht beschnittene Männer nicht wissen, wie man seine Geschlechtsteile hygienisch pflegt, sodass man Frauen damit nicht gefährdet.

          Es wäre auch die Frage zu stellen, aufgrund welcher Vorgänge die Evolution es für sinnvoll erachtete, dem menschlichen Mann eine Vorhaut angedeihen zu lassen. Offenbar ist die Menschheit seit 1 Million Jahre minus 3000 sehr gut mit Vorhaut über die Runden gekommen.

          Der entscheidende Punkt ist doch, dass niemand das Recht hat, und dies festzustellen ist durchaus Angelegenheit der Gerichte, unmündige Personen aus welchen weltanschaulichen oder auch hygienischen Gründen immer, abgesehen von eingegrenzten medizinischen Indikationen, die Schaden abwehren müssen, chirurgisch zu manipulieren. Jedem Mann steht es frei, sobald er das entsprechende Alter erreicht hat, sich aufgrund der von Ihnen angeführten Argumente beschneiden zu lassen. Das kindliche Leben muss jedoch unter höchsten Schutz gestellt werden und sollte durch keine noch so harmlose Operation gefährdet werden. Zudem gehen sie immer davon aus, dass Beschneidungen unter optimalen medizinischen Bedingungen vorgenommen werden. Das ist aber in keinster Weise der Fall, dementsprechend gibt es auch erhebliche Todesopfer durch unsachgemäß durchgeführte Beschneidungen. Wollen Sie auch die rechtfertigen?

          Mit herzlichen Grüßen
          Alois Schöpf

          1. Kurt Moosburger

            Sehr geehrter Herr Schöpf,
            Sie haben Recht, es gibt keine religiöse Indikation für eineZirkumzision. Als Atheist habe ich sowieso ein Problem mit Religionen, vor allem mit monotheistischen wie dem Christentum und dem Islam.
            Und dass ein kindliches Leben unter allen Umständen geschützt werden muss, ist für mich eine Selbstverständlichkeit und eine Verpflichtung!
            Deswegen kommt Ihre letzte Frage einem Affront gleich. Sie kennen mich und meine „Gesinnung“ nicht (Ich würde mein Leben für meine und generell für alle Kinder dieser Erde geben!), und ich erspare mir eine Antwort darauf. Abgesehen davon gibt es keine „erheblichen Todesfälle“ nach einer Zirkumzision, wie es leider nach einer weiblichen Beschneidung der Fall sein kann, die im Gegensatz zur Zirkumzision eine schwerste Verstümmelung mit schwerwiegenden lebenslangen Folgen ist. Als Mediziner kenne ich die Komplikationen und die Traumata physischer und seelischer Natur, die mit einer Beschneidung des weiblichen Genitale gesetzt werden. Sie haben vermutlich auch das Buch „Wüstenblume“ von Waris Dirie gelesen.
            Ich habe lediglich bei Ihrem einleitenden Satz „eingehakt“, der in dieser Form nicht korrekt war, weil er die Zirkumzision mit der weiblichen Beschneidung gleichgesetzt hat, was in keinster Weise vergleichbar ist. Wenn Sie wenigstens die medizinische Indikation bei Phimose ergänzt hätten, wäre alles rechtens gewesen.

            In diesem Sinne verbleibe ich
            mit immer noch freundlichem Gruß
            Kurt Moosburger (Nochmals: Ich bin nicht der Sohn des ehemaligen Fernsehpfarrers, aber seit 40 Jahren gewohnt, dass man meinen Namen „tirolisiert“)

        2. Alois Schöpf

          Sehr geehrter Herr Dr. Moosburger!
          Na, da haben sie mich jetzt kalt erwischt.-
          Entschuldigen sie mich vielmals wegen dieses blöden Namensfehlers!
          Eigentlich unentschuldbar!

          Im Übrigen sehe ich alle Missverständnisse beseitigt. Tatsächlich ist im medizinischen Sinn natürlich die Beschneidung eines Knaben mit der Beschneidung eines Mädchens nicht zu vergleichen.

          Ich danke Ihnen herzlich für unser sozusagen geschriebenes Gespräch
          Alois Schöpf

          1. Kurt Moosburger

            Und ich danke Ihnen für Ihre Rückmeldung!
            Auch für mich sind alle Missverständnisse aus dem Weg geräumt.
            Das mit dem „-brugger“ statt „-burger“ ist für mich alles andere als ein Problem, zumal ich schon seit über 40 Jahren im „heiligen“ Land lebe, und das gerne.
            Bleiben Sie weiterhin ein kritischer Geist, ich bin es auch (Wir hatten ja schon – zumindest – einmal schriftlichen Kontakt).

            Alles Gute und noch einen abschließenden freundlichen Gruß
            von Ihrem „Apropos“-Leser
            Kurt Moosburger

  2. Alois Schöpf

    Lieber Hannes!
    Ich danke dir sehr herzlich für deine kritischen Anmerkungen und möchte in einigen Punkten anführen, weshalb ich die Dinge anders sehe und weshalb ich auch den entsprechenden Artikel bei voller geistiger Wachheit geschrieben habe.
    1. Der entscheidende Punkt ist nicht der, dass ich irgendjemandem das Recht abspreche, Ungarn oder Polen zu kritisieren. Der entscheidende Punkt beruht auf der Tatsache, dass diese Kritik mit der Auszahlung von EU-Geldern verbunden werden sollte, was eindeutig auf eine Sanktion hinausläuft, die zumindest nach meinem rechtsstaatlichen Verständnis eines richterlichen Verfahrens bedürfte, das bei einer Mehrheitsentscheidung unter EU Staaten gegenüber einer Minderheit niemals gegeben ist.
    2. Ich möchte in diesem Zusammenhang an die unglaubliche Blamage der EU erinnern, als sie gegen Österreich Sanktionen beschloss. Ich hoffe nicht, dass du wie unser Herr Bundespräsident zu jenen Leuten gehörst, die in Paris ein Sektglas erhoben, als die Unsäglichkeit passierte. Tatsache ist, dass sich die EU durch ihre Sanktionen gegenüber Österreich auf Jahre hinaus den Ruf hierzulande schwer geschädigt hat. Und ich möchte auch nicht verhehlen, dass ich die Sanktionen damals in gleicher Weise als einen Anschlag auf meine Würde als Österreicher empfand, wie ich davon ausgehe, dass die Polen und die Ungarn, die ihre Regierungen mit einer beachtlichen Mehrheit ausgestattet haben, ähnliche Gefühle entwickeln würden, wenn ihnen aufgrund angeblich fehlender Rechtsstaatlichkeit Gelder gestrichen würden.
    3. Zur Überprüfung der Rechtsstaatlichkeit ist übrigens der europäische Gerichtshof bzw. im weitesten Sinne der Menschenrechtsgerichtshof da. Und soweit ich weiß, haben sowohl Ungarn als auch Polen alle diesbezüglichen Urteile zur Kenntnis genommen und entsprechende Korrekturen vorgenommen. Ganz im Gegensatz zu Österreich, wo, wie ich in meinem Artikel geschrieben habe, sowohl die Verstümmelung von Kleinkindern aus religiösen Gründen wie auch die Verhinderung eines liberalen Sterbehilfegesetzes entgegen den Urteilen der beiden Gerichtshöfe immer noch Praxis sind. Ich kann mir nicht vorstellen, dass du solch tausendfache Menschenrechtsverletzungen, die natürlich auch in den meisten übrigen EU-Staaten noch gängige Praxis sind, als nicht ernst zu nehmende Balken im Auge jener definierst, die sich das Recht herausnehmen, besserwisserisch über Ungarn oder Polen herzufallen
    4. Der ethische Grundsatz, wonach man zuerst vor der eigenen Haustür kehren sollte, bevor man mit dem Finger auf andere zeigt, ist nichts anderes als eine popularisierte Form des kategorischen Imperativs von Kant. Handle immer so, dass die Maxime deines Handelns zu einem allgemeingültigen Gesetz erhoben werden kann.
    5. Orbán mit Trump und Erdogan zu vergleichen, ist intellektuell zu billig. Denn alle drei, auch wenn sie noch so große Bösewichte wären, bedürfen einer jeweils auf ihren konkreten Fall hin bezogenen Analyse. Alles andere ist linker Populismus! Endgültig abzulehnen ist deine Argumentation, wenn du mit der Hitlerkeule argumentierst und die Verhältnisse in Ungarn mit dem Dritten Reich in Verbindung bringst. Es ist mir auch zu billig, hier lediglich auf die Berichterstattung der von mir geschätzten Tiroler Tageszeitung und des ORF hinzuweisen. Bitte informiere dich als literarisch interessierter Mensch zum Beispiel über die ungarischen Verhältnisse anhand des wunderbaren Essaybandes des international renommierten ungarischen Autors Peter Nádas „Leni weint“.
    6. Das wichtigste Anliegen meines Artikels bestand im Hinweis, dass es bei allen rechtlichen Bedenken, die EU-Staaten gegenüber anderen erheben können, das oberste Ziel bleiben muss, die EU zusammenzuführen und nicht in die Luft zu sprengen. Die Junktimierung von EU-Geldern mit der Frage der Rechtsstaatlichkeit wäre jedoch das optimalste Sprengmittel überhaupt und damit eine unfassbare Dummheit, über welche die kommunistischen Herrscher des zunehmend aggressiven China in Jubel ausbrechen könnten.
    Ich hoffe sehr, dir mit meinen Argumenten verdeutlicht zu haben, dass ich meinen Artikel, auch wenn du ihn immer noch nicht akzeptieren kannst, nicht in flagranter Oberflächlichkeit geschrieben habe.
    Mit herzlichen Grüßen
    Alois

  3. Lieber Alois!
    Wir kennen uns, Du weißt, dass ich Deine Artikel meist unterschreiben würde. Aber das, was Du am Samstag in der Tiroler Tageszeitung unter dem Titel „Was heißt da Rechtsstaat?“ von Dir gegeben hast, das schlägt wirklich dem sprichwörtlichen Fass nicht nur den Boden aus…

    Du schreibst „…wie lächerlich sich unser eigener Regierungschef, aber auch jene aus den Steuerparadiesen Luxemburg oder den Niederlanden machten, als sie Rechtsstaatlichkeit mit der Auszahlung von EU-Geldern junktimieren wollten. Gilt doch in ethischen Fragen zuallererst der Grundsatz, vor der eigenen Haustüre zu kehren und nicht durch moralische Selbstberauschung die Würde anderer zu verletzen.“
    Ich hoffe sehr, dass Dir das einfach so „ausgekommen“ ist. Das kann nicht Dein Ernst sein. Mit dieser Logik hört sich komplett jede Kritik, jedes Aufzeigen von Unrecht auf! Jeder hat Dreck am Stecken! Jeder hat – biblisch gesprochen – einen Balken im eigenen Auge. Aber auch mit einem Balken im Auge darf ich auf Unrecht hinweisen und dieses verurteilen. So, wie fast alle „Volksweisheiten“, so ist auch dieses vom Kehren vor der eigenen Haustüre blanker Unsinn!
    Nach dieser, Deiner Logik darf der olle Orban tun und lassen, was er will. Das geht uns nichts an? Wir dürfen „die Würde anderer“ nicht verletzen? Geht´s noch? Du hast keine Vorstellung, wie gerne ich die „Würde“ eines Orban oder eines selbsternannten neuen Sultans oder eines geistesschwachen Trump verletzen würde.
    Ja, siehst Du nicht fern? Liest Du das eigene Leibblatt nicht? Orban ist kurz vor dem Ziel, die eigenen Bevölkerung endgültig zu unterdrücken. Meinungsfreiheit in Ungarn? Das war vielleicht einmal.
    Und Dein Versuch, Kritik durch den Hinweis auf die „schwierige, jüngere Geschichte Ungarns und Polens“ zu unterbinden, ist hoffentlich auch nur ein Ausrutscher.
    Die Amis hätten uns nie vor dem irren Adolf und seinen Kumpane retten dürfen. Sie hatten ja auch genug vor der eigenen Haustüre herumliegen, das wegzukehren gewesen wäre, was müssen sie sich bei uns, mit unserer doch auch sehr schwierigen, damals noch jüngeren Geschichte einmischen? Wer gibt ihnen das Recht?
    Menschenrechte? Menschenwürde? Freiheit? Meinungsfreiheit? Ethik?
    Schlag nach bei Shakespeare (Google tut´s auch)!

    Hannes Hofinger

Schreibe einen Kommentar