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Alois Schöpf
Die Pro-und Contra-Dramaturgie
Die Diskussion über die Liberalisierung der Sterbehilfe ignoriert ein Menschenrecht, das nicht zur Diskussion gestellt werden darf.

Können Sie sich vorstellen, dass eine unserer angesehenen Zeitungen, eines unserer stets kritischen Magazine oder gar unser staatlicher Rundfunk in beliebter Pro-und-Contra-Dramaturgie öffentlich die Frage diskutieren lässt, ob die Zulassung einer nationalsozialistischen Partei zu befürworten oder abzulehnen sei? Vor dem Redaktionsgebäude würde wahrscheinlich die Polizei aufmarschieren, um zumindest die Chefredakteure wegen Wiederbetätigung zu verhaften. Oder können Sie sich vorstellen, dass ein hoher muslimischer Würdenträger aus Somalia oder ein Führungsmitglied der afghanischen Taliban scharf argumentierend darlegen könnte, weshalb es richtig ist, Frauen zu beschneiden bzw. nach einem Ehebruch zu steinigen? Oder können Sie sich vorstellen, etwas milder und europäischer, dass ein einer evangelikalen Religionsgemeinschaft angehörender Psychiater gegenüber einem Homosexuellen seine Gründe auflisten dürfte, weshalb er für die in Deutschland bereits verbotene Konversionstherapie eintritt und sie für erfolgreich und nicht für traumatisierend hält. Ja nicht einmal ein dem katholisch-ruralen Lager zuzurechnender Paterfamilias bekommt heutzutage noch die Möglichkeit geboten, in Konfrontation mit einem modernen Pädagogen zu erläutern, weshalb er als Obwalter väterlicher Hausgewalt die Prügelstrafe in gewissen Fällen für sinnvoll erachtet.

Alle diese zitierten Themenkreise und noch viele andere mehr gelten vor dem Hintergrund der europäischen Aufklärung, eines allgemein anerkannten Humanismus und vor allem vor dem Hintergrund jener Menschenrechte, welche die meisten Staaten der Welt in ihre Verfassungen aufgenommen haben, als abgehandelt, geklärt und somit als zu Ende diskutiert.

Umso erstaunlicher ist es, dass die in den oben aufgelisteten Fällen absolut undenkbare Pro-und Contra-Dramaturgie plötzlich im Zusammenhang mit Fragen, welche auf eine Liberalisierung der Sterbehilfe abzielen, fröhliche Urstände feiert. Und dies, obgleich das Recht, Art und Zeitpunkt seines Todes selbst zu bestimmen, vom europäischen Menschenrechtsgerichtshof bereits 2011 zu einem unveräußerlichen Bestandteil der allgemeinen Menschenrechte erklärt wurde. Woraus sich die Frage ergibt, weshalb die Medien, und zwar flächendeckend, eine Erkenntnis, die auf europäischer Ebene bereits durch ein höchstgerichtliches Urteil, aber auch aufgrund philosophischer Analysen etwa von David Hume, John Stuart Mill oder Peter Singer als gesichert und ausdiskutiert zu betrachten ist, immer noch einer Debatte unterziehen, als sei die Frage des richtigen oder unrichtigen Handelns in diesem Punkt ungeklärt. Sie ist geklärt. Denn die Autonomie der Person gilt zumindest in der westlichen Welt als eines der höchsten Güter und kann auch im Hinblick auf die freie Wahl der Art und des Zeitpunkts des eigenen Todes weder vom Staat noch von Religionsgemeinschaften eingeschränkt werden. Dies geht sogar so weit, dass allfällige Gesetze zur Liberalisierung der Sterbehilfe streng darauf zu achten haben, Missbrauch zu verhindern, um genau jene Autonomie, aus der sich die Liberalisierung ergibt, nicht zu gefährden.

Trotz dieses juridischen und philosophischen Erkenntnisstandes befleißigen sich, wie schon angedeutet, die österreichischen Medien durch eine Dramaturgie, die suggeriert, die Antwort stehe noch aus, einer Denkverweigerung, der sich auch die Politik unterwirft, wenn sie sich zur Frage der Liberalisierung der Sterbehilfe jeder Stellungnahme enthält, um damit nicht wichtige Wählergruppen vor den Kopf zu stoßen. Und dies, obgleich im privaten Gespräch eine überwältigende Mehrheit sowohl der Politiker als auch der Medienvertreter eine Liberalisierung der derzeit noch mittelalterlichen und zurückgebliebenen Gesetzgebung befürwortet. Weshalb haben sie Angst, dies auch öffentlich zu tun und in entsprechende Gesetze bzw. in eine entsprechende den Menschenrechten verpflichtete Berichterstattung eingehen zu lassen? Weshalb überlässt die Politik die Entscheidung Richtern des Verfassungsgerichtshofs, die abseits der richterlichen Alltagspraxis vom Parlament ernannt werden, also Produkte typisch österreichischen Parteiengemauschels sind und in ihrem Abwägen, wie sie es mit der Autonomie halten, ebenso jenen weltanschaulichen Inkompatibilitäten ausgeliefert sind, die zur Denkverweigerung von Politikern und Medienleuten führen. Man kann nur hoffen, dass die zweifelsfrei in ihrem Fach hoch qualifizierten Damen und Herren sich trotz privaten weltanschaulichen Magengrimmens aus Gründen der jeder Rechtsprechung innewohnenden Logik genötigt sehen, auch den Österreichern ein Menschenrecht zuzubilligen, das zum Beispiel in den Niederlanden jährlich von über 6000 Personen in Anspruch genommen wird, woraus folgt, dass es, auf die Bevölkerung umgerechnet, in Österreich über 3000 Personen pro Jahr verwehrt wird. Eine Tatsache, die in all jenen Fällen, in denen sich die Betroffenen, weil sie noch am Leben sind, auch politisch zu Wort melden könnten, zu einem Skandal erster Güte führen würde.

Durch ihre Pro-und Contra-Dramaturgie, die sie einem Thema überstülpen, das als bereits geklärt zu gelten hat, verweigern die Medien auf ihre Art das Denken und ihren aufklärerischen Auftrag. Dies hängt naturgemäß damit zusammen, dass die meisten Österreicher inklusive ihrer Politiker und Medienangehörigen in der touristisch hochattraktiven Kultur postbarocker Gegenreformation unter einer lebenslänglichen weltanschaulichen Schizophrenie leiden. Von Kindesbeinen an christlich indoktriniert und in den schönen, blasmusikalisch untertönten Ritualen von Prozessionen, Festen und Hochämtern, von Taufe über Erstkommunion bis hin zur Firmung sozialisiert und später im Berufsleben außerstande, aber auch unwillig, sich essenziellen philosophischen Fragen zuzuwenden, thront im Zentrum der philosophischen Weltwahrnehmung immer noch der weißbärtige, von Michelangelo in unsterblicher Könnerschaft definierte katholische Gott, der den Guten das ewige Leben im Paradies und den Schlechten die ewigen Qualen in der Hölle verspricht, und somit, wenn auch das Märchen von Paradies und Hölle nicht mehr ernst genommen werden sollte, immerhin den Komfort bietet, die erlauchte Mittelmäßigkeit nach dem Tode in ein ewiges Leben eingehen zu lassen. Im Übrigen eine Horrorvorstellung, die nur deshalb als Komfort eingestuft werden kann, weil auch in diesem theologischen Spezialfall Zeit, Wille und Kapazität für genaues Nachdenken fehlen. Und es versteht sich, dass dieser allmächtige Gott am Grunde eines in kindlichen Denkbahnen befangenen Geistes seinen Stellvertretern auf Erden, auch wenn sie als senile Päpste noch so unausgegorenen Unsinn plappern, eine Autorität zusichert, die eine ganze Gesellschaft in Schockstarre versetzt, wenn es darum geht, im Sinne rationalen Vernunftgebrauchs Religion als in der Vergangenheit zwar kunststiftendes Exotikum zu musealisieren, als Quelle gegenwärtigen politischen Argumentierens jedoch des Platzes zu verweisen.

Die Macht der Kirche ist jedoch nicht auf frühkindliche Indoktrination beschränkt, sondern besteht nach wie vor auch in sehr irdischem Maße darin, dass sie nicht nur über das in der Zeit des Klerikal-Faschismus ausgehandelte Konkordat, vom Staat massiv privilegiert, Zugriff auf die staatlichen Medien hat. Auch über die Caritas, jenen Großkonzern der Nächstenliebe mit seinen 32.000 Mitarbeitern und einem Milliardenbudget, dem auch die Hospizbewegung untersteht, reicht ihr Einfluss bis in alle Dörfer. Ebenso verfügt sie direkt oder über weltanschaulich einschlägig orientierte Vereine durch Vermögensbeteiligungen und Vermögensanteile über ein diskretes Mitspracherecht auch in der privaten Medienlandschaft. All dies wird ergänzt durch den Ehrgeiz von ebenso wie ihre Landsleute christlich sozialisierten Herausgebern und Redakteuren, denen das soziale Engagement am Markt der Aufmerksamkeit ideal dazu dient, in der Rolle als mildtätige und empathische Heilige ihre je eigenen Karriereinteressen zu verfolgen. Eine konfrontative Auseinandersetzung mit einer Theologie, die aufgrund platonistisch verschwurbelter Dogmen von einer fiktiven Seele spricht, deren Eigner angeblich Gott und nicht jener ist, der mit ihr leben muss, würde diesen Interessen diametral zuwiderlaufen, sodass auch die ferne Drohkulisse, durch eine grausame Gesetzgebung selbst einen grausamen Tod erleiden zu müssen, jenen beiden Eigenschaften zu weichen hat, die nach Kant die Haupthindernisse für Aufklärung sind: Feigheit und Faulheit!

Nicht zu vergessen ist natürlich auch, dass am medialen Markt Einschaltquoten und Auflagenzahlen nicht nur über den direkten Verkauf, sondern über die Werbung den Bestand eines Mediums zu sichern haben. Dies führt in allen Redaktionen zwangsläufig zur Konstruktion eines aus statistischen Daten konstruierten Konsumenten, dem je nach Eigenschaften, die ihm zugesprochen werden, die Inhalte des Mediums auf den Leib geschrieben oder gefilmt werden. Auf der Basis der bereits beschriebenen christlichen Indoktrination der Bevölkerung konstruieren somit ihrerseits wiederum indoktrinierte Redaktionen und Intendanzen Konsumenten, die es nachhaltig mit religiösen Inhalten zu bedienen gilt, wodurch sich der Kreis des weltanschaulichen Selbstbetrugs schließt und die Gesellschaft insgesamt von jener Erleuchtung – Enlightenment – ferngehalten wird, der sich der Journalismus im meist hochtönenden Impressum und in Festtagsreden verpflichtet fühlt: den Menschen durch aktuelle und gemeinverständliche Berichte den Zugang zur eigenen Vernunftfähigkeit zu ermöglichen.

Dieser Anspruch wird naturgemäß von allen Medienvertretern, wenn sie etwa zu Tagungen wie den Europäischen Medientagen in Lech oder gar zu Fernsehdiskussionen zwecks Analyse von Wahlergebnissen ausrücken, wie eine Monstranz des Wahren und Guten vorangetragen. Undenkbar, dass sich einer oder eine der redegewandten und ehrgeizigen Herren und Damen hinstellen würden, um einzubekennen, etwa in Sachen Liberalisierung der Sterbehilfe lediglich ein hochbezahlter Söldling konservativ christlicher Dogmatik zu sein! Mitnichten, insbesondere in den medialen Führungsetagen wird besonderer Wert darauf gelegt und durch regelmäßige Buchpublikationen untermauert, auf der Seite des Fortschritts, der Humanität, des politisch Korrekten zu stehen, als liberal und weltgewandt zu gelten, als tolerant, als um die Probleme der Welt zutiefst besorgt. Kurz und gut: edle, vorbildliche und moderne Menschen zu sein!

Diese Gespaltenheit zwischen den Tugenden der Aufklärung und religiösem Söldnerdienst spiegelt auch die Pro- und Contra-Dramaturgie wider. Einerseits hat sie die Anforderungen des von philosophischen Analphabeten bevölkerten Medienmarktes, die Interessen der offenen oder heimlichen Eigentümer und oft auch einer im Impressum ausdrücklich definierten konservativen Werthaltung zu dienen. Andererseits soll sie aber auch den Willen der Redaktionen dokumentieren, im Dienste der Menschheit den Weg ins Licht der Vernunft zu beschreiten. Dass dieses Spiel zwischen den Fronten in Wirklichkeit nur billiger Opportunismus ist, den das Risiko nicht kümmert, noch lange, sofern sich die hohen Richter als weltanschaulich gleich ungebildet und zurückgeblieben erweisen wie die Bevölkerung, für die sie zu richten haben, in einem Land leben zu müssen, in dem Tausende von Menschen aufgrund grausamer Gesetze unfreiwillig ein grausames Ende zu erleiden haben.

Liebe Kolleginnen und Kollegen: Gratulation!

Alois Schöpf

Alois Schöpf, Autor und Journalist, lebt bei Innsbruck. Alois Schöpf schreibt seit 37 Jahren in Zeitungen und Zeitschriften, zuletzt seit 28 Jahren in der Tiroler Tageszeitung, pointierte und viel gelesene Kolumnen. Er ist einer der dienstältesten Kolumnisten Österreichs. Zahlreiche Veröffentlichungen, bei Limbus: Vom Sinn des Mittelmaßes (2006), Heimatzauber (2007), Die Sennenpuppe (2008), Platzkonzert (2009), Die Hochzeit (2010), Glücklich durch Gehen (2012), Wenn Dichter nehmen (2014), Kultiviert sterben (2015) und Tirol für Fortgeschrittene (2017). Zuletzt erschien in der Edition Raetia Bozen gemeinsam mit dem Fotografen und Regisseur Erich Hörtnagl "Sehnsucht Meer, Vom Glück in Jesolo", die italienische Übersetzung wurde zeitgleich präsentiert. Und es erschien, wieder bei Limbus, "Der Traum vom Glück, Ausgewählte Alpensagen". Schöpf ist auch Gründer der Innsbrucker Promenadenkonzerte und leitete das erfolgreiche Bläserfestival fünfundzwanzig Jahre lang bis 2019.

Dieser Beitrag hat 4 Kommentare

  1. Christian

    New Zealand – Referendum
    The End of Life Choice Act referendum was the first time legislation around assisted dying has been put to public vote in New Zealand.
    The preliminary figures show 65.2 per cent voted in favour of the act as opposed to 33.8 per cent who voted to maintain the status quo.

  2. Herwig Imendörffer

    Alle drei Beiträge (Schöpf, Haselberger, Kiesenhofer) finden meine volle Zustimmung. Es wäre an der Zeit, dies von verantwortlichen Verfassungsrichtern in entsprechende Gesetze gießen zu lassen. Auch ich möchte an der Hand eines Helfers/einer Helferin mein Leben beenden, wenn es unerträglich geworden ist, weiterzuatmen. Ich möchte diesen Helfer/innen noch danken können für ihren Dienst der Barmherzigkeit, und dann die Augen schließen dürfen in diesem letzten Bewusstsein, daß sie keiner Strafverfolgung ausgesetzt sein werden, vielmehr des Dankes gewiß sein können.
    (Herwig Imendörffer, evangelischer Christ)

  3. Christine Kiesenhofer

    Ich bin schon viele Jahre eine überzeugte Befürworterin des Rechts auf Sterbehilfe (als katholische Religionslehrerin); ich erinnere mich an den Club2 2009 mit Edith Fux. Sie musste ihren Mann alleine in die Schweiz sterben fahren lassen, bekam Besuch von der Justiz und musste sich rechtfertigen. An der Hand eines Menschen sterben – so argumentieren die Gegner. Ich möchte an der Hand meiner Kinder sterben dürfen und möchte nicht, dass sie dafür möglicherweise angeklagt werden. Ich erinnere mich auch an Hannelore Kohl, die wegen ihrer Lichtallergie den Freitod gewählt hat, die jahrelang versuchte, trotz dieser Krankheit ja zum Leben zu sagen, die sicher alle mögliche medizinische Unterstützung bekommen hat; und die dann damit doch nicht mehr leben konnte/wollte.
    In meiner Religion steht die Freiheit zentral, der Gott, an den ich glaube, hat den Menschen die Freiheit geschenkt! Im Leben – und im Sterben. Damit wird die Freiheit anderer nicht beschränkt (im Gegenteil: es wird Lokführern die ungewollte Beihilfe zum Suizid erspart), jeder darf für sich entscheiden. Bitte bleiben Sie dran! Alles Gute!

  4. Rainer Haselberger

    Die paternalistischen Glaubenssätze, die für ein katholisches Land leider typisch sind, dürfen nicht unwidersprochen bleiben. So behauptete ein gewisser Herr Lehofer unlängst im Profil vom 27.9.2020: „Wenn man die Selbsttötung freigibt, öffnet man ein Tor, das Menschen einlädt, diese letzte Krise ihres Lebens nicht zu bewältigen. Ich als Psychiater bin überzeugt, dass Krisenbewältigung der einzige Weg in die Freiheit ist, gleichermaßen während des Lebens und am Ende des Lebens.“
    Ich als Mensch antworte ihm darauf: So ein Schwachsinn! Wenn ich gestorben sein werde, werde ich tot sein! – Das ist keine Krise, sondern wie bei jedem Lebewesen ein leider unvermeidbarer, aber normaler, biologischer Vorgang. Wenn ein Hund eingeschläfert wird, muss dann seine Seele ewig herumspuken, weil er seine Todeskrise nicht bewältigt hat? Was für eine abseitige, politisch-katholizistische Ideologie vertritt Herr Lehofer eigentlich?
    Ich glaube nicht, dass es Aufgabe des Staates ist, mich vor mir selbst und meinem eigenen Willen zu schützen (solange ich einen freien Willen habe, was vielleicht ein katholischer Psychiater generell a-priori bezweifelt). Der Staat hat die Bürger vor Zwang und Gewalt anderer Personen zu schützen. Eine Form der Gewalt ist aber auch, jemanden gegen seinen Willen zum Leiden zu zwingen, wenn er dessen überdrüssig ist! Ein Gesetzgeber, der diesen Zwang vorschreibt, wie das zurzeit in Österreich der Fall ist, überschreitet seine Befugnisse und verletzt meine Menschenwürde, wie es bspw. vom Deutschen Bundesverfassungsgericht für das Deutsche Strafrecht festgestellt wurde.
    Schon gar nicht darf es jedenfalls in der Hand eines Psychiaters liegen, mich zum Leben und zum Leiden zu zwingen! Ich habe in Repräsentanten dieses Standes aus meiner eigenen Lebensgeschichte heraus null Vertrauen. Noch dazu, wenn sie solchen unsinnigen Glaubens-Ideologien (Sterbenskrisenbewältigung = Freiheit) anhängen. – Ich fasse es nicht.
    Keinen assistierten Suizid in Anspruch nehmen zu dürfen, bedeutet für viele Leidenden, bereits lang vor der Endphase zum prophylaktischen Suizidversuch mit schlecht tauglichen Mitteln zu greifen! Diese Methoden gefährden unter Umständen andere Personen, oft gehen sie auch mit schrecklichen Auswirkungen schief. Ich jedenfalls müsste mich ohne Verfügbarkeit eines assistierten Suizids schon Jahre vor meiner finalen „Krisenbewältigung“ verabschieden, um sicherzugehen, dass ich noch die erforderlichen Fähigkeiten zum Bedienen einer Schusswaffe habe.
    Es erschüttert mich zutiefst, wenn Herr Lehofer über seinen todkranken Freund erzählt: „…, und er bat mich, ihm sterben zu helfen. Ich habe ihm nicht geholfen. Er konnte dann innerhalb von 14 Tagen sterben.“ Das klingt so, als hätte es Herrn Lehofer befriedigt, dass sein Freund noch 14 Tage jeweils 24 Stunden sinnlos leiden musste. Was ist Herr Lehofer für ein Mensch? Was für einen Sinn machte es, diesen „Freund“ 14 Tage völlig unnötig leiden zu lassen? –
    Genau vor solchen Ärzten habe ich Angst. Und genau deswegen halte ich die Straflosigkeit des assistierten Suizids in Österreich für unabdingbar!

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